Allgemeine Geschäftsbedingungen

Fassung vom 01.04.2022

1.Geltungsbereich

Allen Angeboten, Lieferungen und Leistungen der Nico Weill UG (haftungsbeschränkt) und gesetzlich vertreten durch den/die Geschäftsführer:in (nachstehend Nico Weill UG) bzw. der unter dem Dach und der Haftung der Nico Weill UG angebotenen Services der Internet Seiten workmate.de, reactive.de, datafund.de und netcases.de liegen die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen zu Grunde. 

Entgegenstehende Geschäftsbedingungen eines auftraggebenden Unternehmens (nachstehend Auftraggeber) sind nur dann wirksam, wenn sie von der Nico Weill UG ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden. Ergänzungen oder abweichende Bestimmungen bezüglich der Organisation und Durchführung von Veranstaltungen, der Personalvermittlung, der gewerblichen Arbeitnehmerüberlassung, der Beratung von Unternehmen sowie Produktverkäufen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen der allgemeinen Geschäftsbedingungen oder einzelne Vertragspunkte unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Im Übrigen gelten dann die gesetzlichen Bestimmungen.

 

2.Vertragsabschluß

Grundlage einer Geschäftsbeziehung ist im Falle einer gewerblichen Arbeitnehmerüberlassung der zwischen der Nico Weill UG (auch Verleiher genannt) und Entleiher geschlossene Arbeitnehmerüberlassungsvertrag. Dieser Vertrag kommt einer Rahmenvereinbarung gleich und ist nur durch beiderseitige Unterzeichnung gültig. Mit gültiger Rahmenvereinbarung kann eine Bestätigung eines einzelnen Auftrages auch nur einseitig durch die Nico Weill UG erfolgen.

Grundlage einer Geschäftsbeziehung in weiteren Fällen ist das jeweilige Angebot der Nico Weill UG, in dem alle vereinbarten Leistungen, die Vergütung sowie die Zahlungs- und Lieferbedingungen festgehalten werden. Diese Angebote sind freibleibend. 

 

3.Leistungsumfang

Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus dem Vertrag bzw. aus der schriftlichen Auftragsbestätigung Nico Weill UG. Nico Weill UG ist berechtigt, die vereinbarten Leistungen für den Auftraggeber zu ändern (z.B. bei einem Ausfall von bestimmten Arbeitnehmer: innen oder namentlich gebuchten Künstler: innen, Promoter: innen, Moderator: innen und Berater: innen), soweit dadurch der Wert der Leistung nicht zum Nachteil des Auftraggebers unzumutbar geändert wird. Derartige Änderungen bzw. Abweichungen teilt die Nico Weill UG dem Auftraggeber unverzüglich mit. Weiter ist die Nico Weill UG berechtigt, vereinbarte Leistungen nach mündlicher Absprache mit dem Auftraggeber zu ändern. Dies gilt insbesondere für den Ablauf bzw. der Durchführung einer Veranstaltung.

 

4.Zahlungsbedingungen

Sind keine weiteren bzw. individuellen Auftrags- und Zahlungsbedingungen getroffen, ist der vereinbarte Preis für die von der Nico Weill UG zu erbringenden Leistungen spätestens 14 Tage nach Rechnungsstellung, ohne jeden Abzug in voller Höhe zu zahlen. Bei Erstaufträgen wird davon abweichend der Auftragswert vor Beginn des Auftrages in Rechnung gestellt. (Vorkasse) Weitere Bedingungen sind entsprechend den individuellen Auftragsbedingungen geregelt.

Erfolgen die Zahlungen nicht zu dem vereinbarten Zahlungszeitpunkt, behält sich die Nico Weill UG insbesondere bei vereinbarter Zahlungsart Vorkasse das Recht vor, wegen einseitiger Nichterfüllung seitens des Auftraggebers vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz zu verlangen. Die Höhe des Schadensersatzanspruchs wird im Einzelfall berechnet, beläuft sich aber mindestens auf die Summe des vereinbarten Honorars. Ferner ist die Nico Weill UG im Falle des Zahlungsverzugs berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von mindestens 9,00% zu verlangen. Weiter hat der Auftraggeber, die durch den Verzug entstandenen Kosten wie Mahngebühren, Inkasso- und Rechtsanwaltskosten zu tragen. Der Auftraggeber darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben.

 

5.Personal

Das für eine Auftragsausführung notwendige Personal wird von der Nico Weill UG gestellt bzw. dem Auftraggeber überlassen.

Der Auftraggeber verpflichtet sich, das seitens der Nico Weill UG für die Auftragsdurchführung eingesetzte Personal weder direkt für weitere Aufträge (Messen, Promotion, Events, Beratung etc.) anzuwerben noch mit diesem Personal direkte Verträge abzuschließen (siehe auch 10.Konkurrenzschutz).

6.Erfüllungsvoraussetzung

Wird ausdrücklich nichts anderes vereinbart, ist der Auftraggeber verpflichtet, die notwendigen Voraussetzungen zur Erfüllung des Vertragszwecks zu schaffen. Hierzu zählen insbesondere bei Veranstaltungen:

  • Etwaige Auflagen (z.B. Sanitätsdienst, Gestellung von Hilfspersonen), infrastrukturelle Gegebenheiten wie Strom- und Wasseranschlüsse, ausreichende Größe des Erfüllungsortes sowie ungehinderter Zugang zu diesem Ort sind zu erfüllen; bei eintretender Dunkelheit ist für ausreichende Beleuchtung zu sorgen.
  • Geeignete und rechtssichere Gesundheitsauflagen sind zu erfüllen, Hygienepläne bzw. Konzepte vorzuhalten
  • Sicherheit der ausführenden Personen sowie Dritter/Besucher: innen, Sicherheit des zur Ausführung notwendigen Equipments (z.B. gegen Diebstahl oder Vandalismus) ist zu gewährleisten.
  • Die Benutzung des zur Verfügung gestellten Equipments erfolgt auf eigene Gefahr. Für Brand-, Diebstahl- und Sachbeschädigung durch Besucher: innen haftet der Auftraggeber.
  • Das betriebliche und persönliche Risiko für die ordnungsgemäße Abwicklung einer Veranstaltung trägt der Auftraggeber.

Jede Veranstaltung findet im Namen des Auftraggebers statt. Alle damit beauftragten Personen handeln im Namen des Auftraggebers. 

 

7. Gewährleistung und Haftung

Die Nico Weill UG verpflichtet sich bei jeder Auftragsdurchführung zur gewissenhaften Vorbereitung, zu einer diskreten Koordination sämtlicher Gewerke sowie entsprechender Nachbereitung gemäß den Sorgfaltspflichten eines ordentlichen Kaufmanns. Wegen Verletzung vertraglicher oder außervertraglicher Verpflichtungen haftet die Nico Weill UG vorbehaltlich anderer als in diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen getroffenen Regelungen nur für Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Für Beschädigungen an Personen oder Sachen, die im Rahmen der Auftragsdurchführung durch Mitarbeiter:innen oder Beauftragte der Nico Weill UG verursacht worden sind, haftet Nico Weill UG nur bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln. Im Übrigen ist eine Haftung der Nico Weill UG ausgeschlossen.

Ein Schadensersatzanspruch des Auftraggebers gegen die Nico Weill UG – gleich aus welchem Rechtsgrund – ist auf das vereinbarte Honorar beschränkt. Soweit der Nico Weill UG im Zusammenhang mit der Vertragsabwicklung Schadensersatz-ansprüche gegen Dritte zustehen, tritt die Nico Weill UG derartige Ersatzansprüche auch an den Auftraggeber ab, sofern dieser die Abtretung derartiger künftiger Ansprüche annimmt. In einem solchen Fall stehen dem Auftraggeber gegen die Nico Weill UG keine weiteren Ansprüche zu. Der Auftraggeber verpflichtet sich, für Veranstaltungen eine Veranstalterhaftpflichtversicherung abzuschließen.

 

8. Rücktritt vom Auftrag durch die Nico Weill UG

Die Nico Weill UG ist neben den gesetzlich geregelten Fällen in folgenden Fällen zum Rücktritt berechtigt:

  • Mangelnde Sicherstellung der fristgerechten Zahlung (§ 4)
  • Mangelnde Mitwirkung des Auftraggebers, so dass eine erfolgreiche Umsetzung des Vertrages nicht möglich ist
  • Ausfall von externen Mitarbeitern oder Leistungen, ohne dass es in zumutbarer Weise gelingt, Ersatz zu beschaffen
  • Bei Ausbruch von Krankheiten und Pandemien unmittelbar vor bzw. während des jeweiligen Auftragszeitraumes

Der Auftraggeber hat im Falle eines berechtigten Rücktritts keinen Anspruch auf Schadensersatz, es sei denn Nico Weill UG hat grob fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt. Der Schadensersatzanspruch beläuft sich in diesem Fall höchstens auf das vereinbarte Honorar. Der Auftragnehmerin bleibt das Recht vorbehalten, den Schadensersatzanspruch zu mindern, soweit sie den Nachweis führt, dass kein bzw. nur ein geringerer Schaden als das vereinbarte Honorar entstanden ist.

 

9. Rücktritt des Auftraggebers

Bis zum vereinbarten Zeitpunkt, z.B. dem Termin zur Beratung, dem Tag der Veranstaltung oder einer Arbeitnehmerüberlassung kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten. Die Erklärung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

Sollte für den entsprechenden Grund kein gesetzliches Rücktrittsrecht vorliegen, ist der Auftraggeber verpflichtet, den entstandenen Schaden für die Nico Weill UG zuzüglich des entgangenen Gewinns zu tragen. Die Nico Weill UG ist hierbei berechtigt, anstelle einer detaillierten Schadensberechnung eine pauschalierte Entschädigung zu verlangen.

Entsprechend den ergänzenden Bedingungen der jeweiligen Auftragsbestätigung werden bei Absage bzw. Rücktritt nach Vertragsschluss bis zu 100 % des vereinbarten Gesamtbetrages bzw. Auftragswertes als pauschalierte Entschädigung berechnet.

Dem Auftraggeber bleibt das Recht vorbehalten, den pauschalisierten Schadensersatz zu mindern, soweit er den Nachweis führt, dass kein bzw. nur ein geringerer Schaden als die verlangte Pauschale entstanden ist.

 

10. Konkurrenzschutz

Die von der Nico Weill UG zur Erfüllung des jeweiligen Vertrages bzw. zur Durchführung des Auftrages im Rahmen einer Beratung oder einer Arbeitnehmerüberlassung eingesetzten Personen dürfen ohne schriftliche Freigabe der Nico Weill UG für die Dauer von 18 Monaten nach Beendigung des Vertrages bzw. nach abgeschlossenem Auftrag beim Auftraggeber weder angestellt noch von ihm als freie Mitarbeiter bzw.  Subunternehmer beauftragt oder an Dritte vermittelt werden. Für jeden Fall des Verstoßes gilt eine Vertragsstrafe von 10.000 € pro Person als vereinbart. Weitere Schadensersatzansprüche bleiben vorbehalten bzw. ergeben sich u.a. aus dem Arbeitnehmerüberlassungsvertrag.

 

11.Urheberschutz und Nutzungsrechte

Alle durch die Nico Weill UG oder ihren (in 1.Geltungsbereich) genannten Services erzeugten Ideen, Präsentationen, Projektskizzen, Projektpapiere, Konzepte, Planungen, Werke und Layouts sind geistiges Eigentum der Nico Weill UG. Die von der Nico Weill UG erstellten Werke sind ausschließlich für den Auftraggeber bestimmt. Die Bearbeitung, Verwertung, Vervielfältigung und gewerbsmäßige Verbreitung ist nur mit Einverständnis der Nico Weill UG als Urheberin zulässig. Die Ausführung der Konzeptarbeit bleibt allein der Nico Weill UG vorbehalten. Sollte es nicht zur Auftragserteilung an die Nico Weill UG kommen, ist der Auftraggeber dieser Werke verpflichtet, es zu unterlassen, die im Rahmen der Zusammenarbeit vorgetragenen Ideen, Vorschläge, Konzepte, Layouts und Texte zu verwenden. 

Eine weitergehende Nutzung, eine Weitergabe an Dritte, eine teilweise oder komplette Realisierung der im Rahmen der Zusammenarbeit vorgetragenen Ideen, Vorschläge, Konzepte, Layouts und Texte bedarf der Zustimmung der Nico Weill UG. Für jeden Fall des Verstoßes gilt eine Vertragsstrafe von 25% des Angebotswertes mindestens aber 10.000 € je Verstoß als vereinbart. Weitere Schadensersatzansprüche bleiben vorbehalten

 

12. Datenschutz

Gemäß § 28 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) macht die Nico Weill UG darauf aufmerksam, dass die im Rahmen der Geschäftsabwicklung notwendigen Daten mittels einer EDV gemäß § 33 (BDSG) verarbeitet und gespeichert werden. Persönliche Daten werden dabei vertraulich behandelt. Weitere Datenschutzerklärungen sind über www.nicoweill.com/legal einzusehen. 

 

13. Gerichtsstand, Erfüllungsort

Gerichtsstand und Erfüllungsort ist München.

 

München, den 01.04.2022